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Die Marktüberwachung Hessen hat Spielzeug auf verschluckbare Kleinteile und Inhaltsstoffe hin untersucht.
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Rechtsgrundlagen
Überblick über das Geräte-und Produktsicherheitsgesetz
Die Sicherheit von Verbraucherprodukten im Non-Food-Bereich wird, soweit nicht andere spezialgesetzliche Bestimmungen existieren, in dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz -GPSG) geregelt. Das GPSG regelt aber auch, wie der Titel schon sagt, die Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln. Unter technischen Arbeitsmitteln werden verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen die ausschließlich bei der gewerblichen Arbeit verwendet werden, verstanden.
Mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RL 2001/95/EG) in nationales Recht umgesetzt. Weiterhin wurden in diesem Gesetz das Gerätsicherheitsgesetz und das Produktsicherheitsgesetz in ein Gesetz zusammengeführt um Mehrfachregelungen zu beseitigen.
Das GPSG bringt wesentliche Verbesserungen für den Verbraucher:
Es umfasst alle Produkte, die für den Verbraucher bestimmt sind oder unter
vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind.
Es übernimmt eine Dachfunktion für alle Verbraucherprodukte und eine Auffangfunktion für sonstige Produkte, für die es kein Spezialrecht gibt. Die Dachfunktion des GPSG kommt z. B. zum tragen, wenn in anderen Rechtsvorschriften nicht mindestens gleichwertige Bestimmungen enthalten sind. Damit wird gewährleistet, dass die Grundelemente eines wirksamen Verbraucherschutzes hinsichtlich der Produktsicherheit für alle Produkte, die von Verbrauchern genutzt werden, gelten.
Es enthält eine Informationsverpflichtungen der Behörden. Diese müssen die Öffentlichkeit über von Verbraucherprodukten ausgehende Gefahren unterrichten.
Es konkretisiert die Pflichten der Inverkehrbringer (Hersteller, Importeure, Händler)
Diese müssen, wenn sich Hinweise auf mögliche Gefahren, die von Produkten ausgehen ergeben, die Behörden frühzeitig unterrichten und mit ihnen zusammenarbeiten.
Es verpflichtet die zuständigen Behörden ein Überwachungskonzept zu erstellen.
Das Überwachungskonzept soll die Erfassung und Auswertung verfügbarer Informationen zur Ermittlung von Mängelschwerpunkten; die Aufstellung und Durchführung von Überwachungsprogrammen mit denen die Produkte stichprobenartig überprüft werden sowie die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Konzeptes beinhalten.
Links zum Geräte - und Produktsicherheitsgesetz und weiteren verbraucherrelevanten Rechtsgrundlagen:
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
Produkthaftungsgesetz
Garantieansprüche (Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts)